Teilnahmebedingungen FFF-Camps – pdf

 

Das Sportangebot FFF-Camps beinhaltet das Kennenlernen und aktive Ausüben verschiedener Sportarten und Bewegungsangebote samt jeweiliger sportartspezifischen körperlichen Aktivitäten für Kinder von 6 bis 15 Jahren.

 

Die Anmeldung und Bezahlung für die FFF-Camps erfolgen im Vorfeld oder vor Ort. Die Teilnahme ist nur mit Voranmeldung und einer Anzahlung möglich und garantiert! Zur Bestätigung der Teilnahmeberechtigung am ausgewählten FFF-Camp-Standort erhält der/die TeilnehmerIn eine Bestätigung per Mail, die sie/ihn zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt. Die Online-Anmeldung ist mit seinem/ihrem vollständigen Namen, Geburtsdatum, Adresse, Email-Adresse sowie einer Notfallkontaktperson inkl. Telefonnummer auszufüllen. Mit der Anmeldung bzw. mit der tatsächlichen Teilnahme werden die Teilnahmebedingungen akzeptiert.

 

Das Sportangebot findet an den jeweiligen Veranstaltungstagen in der jeweils angeführten Sportstätte statt. Der/Die TeilnehmerIn nimmt ausdrücklich zu Kenntnis, dass eine Zu- und Abreise zu der jeweiligen Sportstätte – vor allem bei Schlechtwetter – erforderlich sein kann. Kurzfristige Änderungen im Programm behält sich der Veranstalter vor. Der Veranstalter hat das Recht, eine Mindest- und Maximalteilnehmerzahl des jeweiligen Camp-Standortes zu bestimmen. Bei einer Überbelegung eines Camp-Standortes hat der Veranstalter das Recht, eine Online-Anmeldung nicht zu bestätigen. Bei einer Unterbelegung des gewählten Sportangebots hat der Veranstalter das Recht, die Veranstaltung abzusagen.

 

Der/Die TeilnehmerIn nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Teilnahme am gesamten Sportangebot des Veranstalters auf eigene Gefahr erfolgt und der Veranstalter und/oder seiner Sportbetreuung nicht für allfällige aus seiner/ihrer Teilnahme daran resultierenden Personen- und/oder Sachschäden welcher Art immer haftet, insbesondere Verletzungen, Sachbeschädigungen oder Diebstähle, sei es vor, während oder nach der Teilnahme an dem belegten Sportangebot oder sei es bei der Zu- und Abreise zu diesen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters oder ihm zuzurechnenden Personen vorliegt.

 

Der/Die TeilnehmerIn nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass eine Aufsicht/Betreuung des Veranstalters auf den Sportstätten nur während den vom Veranstalter angegebenen Zeiten besteht. Sohin besteht keine Aufsicht (bzw. Aufsichtspflicht) während der Anmeldung und dem zu dieser Zeit angebotenen offenen Spiel-/Bewegungsbetrieb und nach Ende des jeweiligen Sportangebotes, und zwar selbst dann nicht, wenn zu diesen Zeitpunkten allenfalls Sportbetreuung vor Ort sind bzw. sein sollten.

 

Der/Die TeilnehmerIn ist spätestens bis zum Ende der Veranstaltung von einer mit der Obsorge betrauten Person am Veranstaltungsort abgeholt, andernfalls davon ausgegangen werden kann, dass der/die TeilnehmerIn nach Ende des Sportprogramms alleine nach Hause gehen darf. Nach Ende des Programms übernimmt der Veranstalter keine Aufsichtspflicht mehr.

 

Es besteht keine gesonderte Unfall- oder Haftpflichtversicherung für die TeilnehmerInnen.

 

Der/die TeilnehmerIn nimmt zur Kenntnis, dass allen TeilnehmerInnen aufgrund der mit dem Sportangebot allenfalls verbundenen körperlichen Belastung eine sportärztliche Untersuchung vor Beginn/Teilnahme des/am Sportangebot empfohlen wird. Mit der Teilnahme bestätigt der/die TeilnehmerIn, dass er/sie die körperlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am ausgewählten Sportangebot erbringt. Für den Fall dass der/die TeilnehmerIn an Allergien oder sonstigen Erkrankungen leidet, Medikamente einnehmen muss oder gewisse Übungen nicht machen darf, ist der Veranstalter im Vorfeld zu informieren.

 

Der/Die TeilnehmerIn verpflichtet sich, den Anweisungen des Veranstalters oder der jeweiligen Sportbetreuung Folge zu leisten sowie alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung, Beschädigung oder Verletzung von ihm/ihr oder Dritten oder Gegenständen führen kann, widrigenfalls der/die TeilnehmerIn vom betroffenen Sportangebot und/oder der gesamten Veranstaltung ausgeschlossen werden kann. Das Betreten der Sportstätten und die Benützung von Sportgeräten im Rahmen des ausgewählten Sportangebotes sind nur unter Aufsicht der jeweiligen Sportbetreuung gestattet. Ohne Abmeldung beim Veranstalter oder bei der jeweiligen Sportbetreuung ist das Entfernen von der Sportstätte, vom Veranstaltungsort bzw. von der Gruppe nicht gestattet und so endet mit dem Entfernen auch eine allfällige Aufsichtspflicht des Veranstalters.

 

Der/die TeilnehmerIn verpflichtet sich, die Sportstätte samt Nebenbereichen (bspw. Eingangsbereich, Umkleide- und Sanitärräumlichkeiten) bzw. darin befindlicher Gegenstände oder auch andere öffentliche Bereiche pfleglich zu behandeln bzw. im ordnungsgemäßen Zustand zu halten und bestehende Hausordnungen einzuhalten und haftet bei diesbezüglichen Verstößen.

 

Durch die Anmeldung stimmen Sie zu dass Ihr Kind fotografiert und gefilmt werden darf. Diese Zustimmung gilt insbesondere auch für die Verwertung und Verwendung dieser Fotografien, Bild-/Tondokumente, insbesondere deren Veröffentlichung für (auch kommerzielle) vom Veranstalter und/oder dem den das jeweilige Sportangebot anbietenden/durchführenden Verein und/oder seiner Sponsoren oder Förderer, welcher Art und in welchen (Bild- und Ton) Formaten auch immer, bspw. auf der eigenen Homepage, veröffentlichten (Medien)Berichten oder sonstigen Druckwerken oder Medien (auch in elektronischer Form bzw. in Sozialen Medien).

 

Informationspflicht gemäß Art 13 DSGVO: Die Daten des/der TeilnehmerIn werden vom Veranstalter als Auftraggeber/Verantwortlicher mit der Rechtsgrundlage und dem Zweck der Vertragserfüllung aufgrund des ausgewählten Sportangebotes bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen bzw. seiner/ihrer Einwilligung nach Art 6 Abs 1 lit a, b DSGVO verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte ist nur in/zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen und zwar an die das jeweilige Sportangebot anbietende/durchführende Vereine/Personen vorgesehen. Die Daten werden ab Erhebung für die Dauer der Leistungserbringung und der daran anschließenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten von 10 Jahren (Förderabrechnungen nach BSFG 2017) gespeichert. Erfolgt keine Leistungserbringung werden sie bis 3 Monaten nach Erhebung gespeichert. Der/Die TeilnehmerIn hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der Daten sowie ein Widerspruchs- und Widerrufsrecht gegen die Verarbeitung der Daten und das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie ein Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Die Bereitstellung der Daten des/der TeilnehmerIn ist zur Erbringung der vertraglichen Leistungen notwendig. Ohne diese Daten ist eine Erbringung der Leistung unmöglich und wäre sodann ein Vertragsabschluss nicht möglich.

 

Sollten einzelnen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt und anstelle dieser treten wirksame oder durchführbaren Bestimmungen, die der Intention der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt.

 

Es gilt österreichisches Recht.